Überspringen zu Hauptinhalt
Vertretung von Autoren
Verfilmungsrechte
Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Familien- und Scheidungsrecht
Mietrecht

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie Informationen? Sie können uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Tel. +49 (0) 221 444 790

Schreiben Sie uns

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

In Straf- und Bußgeldsachen ist es wichtig, dass man schon bei der Einleitung eines Verfahrens professionell über seine Rechte informiert wird und diese Rechte auch wahrnimmt. So muss z.B. kein Beschuldigter in einem Strafverfahren oder in einer Bußgeldsache Angaben zur Sache machen. Wird man z.B. von der Polizei danach gefragt, ob man zu einem bestimmten Zeitpunkt mit seinem Fahrzeug unterwegs war, muss man diese Frage nicht beantworten, wenn man damit sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten müsste. Auch die Frage nach Alkoholkonsum muss nicht beantwortet werden.

Das Recht auf Akteneinsicht, das durch einen Rechtsanwalt ausgeübt wird, sollte wahrgenommen werden, weil man erst durch Ausübung dieses Rechts in die Lage versetzt wird, sich mit dem Tatvorwurf zu befassen und sich sachgerecht zu verteidigen.

Neuigkeiten aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Fristlose Kündigung

In einem Urteil vom 16.07.2015 hat das BAG (2 AZR 85/15) entschieden, dass eine fristlose…

Lesen Sie mehr

Instandsetzungsarbeiten

In einem Urteil vom 15.04.2015 (VIII ZR 281/13) hat der BGH entschieden, dass ein Vermieter…

Lesen Sie mehr
An den Anfang scrollen
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner