
Rechtsgebiete
von Christoph Kramer
Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht
In Straf- und Bußgeldsachen ist es wichtig, dass man schon bei der Einleitung eines Verfahrens professionell über seine Rechte informiert wird und diese Rechte auch wahrnimmt. So muss z.B. kein Beschuldigter in einem Strafverfahren oder in einer Bußgeldsache Angaben zur Sache machen. Wird man z.B. von der Polizei danach gefragt, ob man zu einem bestimmten Zeitpunkt mit seinem Fahrzeug unterwegs war, muss man diese Frage nicht beantworten, wenn man damit sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten müsste. Auch die Frage nach Alkoholkonsum muss nicht beantwortet werden.
Das Recht auf Akteneinsicht, das durch einen Rechtsanwalt ausgeübt wird, sollte wahrgenommen werden, weil man erst durch Ausübung dieses Rechts in die Lage versetzt wird, sich mit dem Tatvorwurf zu befassen und sich sachgerecht zu verteidigen.
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